| Herr Rechtsanwalt Hubert Große ist Inhaber einer zivilrechtlich geprägten Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Daneben bildete sich auch das Familienrecht und das Wohnungseigentumsrecht als weitere Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit heraus.
Herr Rechtsanwalt Hubert Große war zunächst als Mitarbeiter der Sozietät Geiger Starfinger & Falter tätig und praktiziert seit Oktober 2006 als selbständiger Rechtsanwalt. Im Juli 2007 gründete er zusammen mit den Kollegen Susanne Höpfner und Burkard Pollmann die Bürogemeinschaft Große Höpfner Pollmann. Auf der Homepage der Bürogemeinschaft erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Dienstleistungsangebot der Anwaltskanzlei Große Höpfner Pollmann.

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